DIE FÖRDERMITTEL SIND VORERST AUSGESCHÖPFT!
WIR INFORMIEREN, SOBALD NEUE GELDER ZUR VERFÜGUNG STEHEN!
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AUSSCHREIBUNG ZU FÖRDERMITTELN
Sportmaterial für neue inklusive Sportangebote
DIE FÖRDERMITTEL SIND VORERST AUSGESCHÖPFT!
WIR INFORMIEREN, SOBALD NEUE GELDER ZUR VERFÜGUNG STEHEN!
Es gibt bereits zahlreiche Beispiele für gelungene inklusive Sport- und Bewegungsangebote. Leider sind diese aber immer noch zu selten, als dass Menschen mit oder ohne Beeinträchtigung zuverlässig und wohnortnah eines dieser Angebote wahrnehmen könnten.
Dieses Förderprogramm soll es motivierten Vereinen und anderen gemeinnützigen Institutionen erleichtern, neue inklusive Angebote ins Leben zu rufen und somit für ein „Mehr“ an Inklusion in NRW zu sorgen. Zu diesem Zweck werden die Anschaffungskosten für Sportmaterialien, die benötigt werden, um inklusive Angebote zu eröffnen, mit mind. 1000€ bis max. 3000€ bezuschusst.
Das Förderprogramm des DJK Sportverband Köln e.V. wird durch Finanzmittel des Landes Nordrhein-Westfalen ermöglicht.
Es wird nach Eingangsdatum entschieden. Nach Ausschöpfung der maximalen Fördersumme werden keine weiteren Anträge bewilligt. Es besteht kein Anspruch auf Förderung.
Was und wer wird gefördert?
Die Anschaffung von Sportmaterialien, die für den Ausbau oder die Neugründung von inklusiven Sport- und Bewegungsangeboten benötigt werden kann gefördert werden. Es werden keine Anträge für Sportmaterialien zur Fortführung bereits bestehender Angebote bewilligt. Alle Vereine und andere gemeinnützige Institutionen mit Sitz in NRW sind antragsberechtigt (Nachweis ist dem Antrag beizulegen).
Wie kann ich einen Antrag stellen?
Ab dem 20.08.2024 haben gemeinnützige Institutionen mit Sitz in NRW die Möglichkeit einen Antrag zur Förderung von Sportmaterialien für inklusive Sport- und Bewegungsangebote einzureichen. Die Anträge werden nach Eingangsdatum bearbeitet und bewilligt. Vorher zugesendete Anträge werden nicht angenommen.
• Bitte reichen Sie die Anträge ausschließlich digital über die Mailadresse a.redmer@djkdvkoeln.de ein.
• Bitte nutzen Sie ausschließlich das offizielle Antragsformular und beachten die Informationen und Verfahrenswege für Antragssteller.
DIE FÖRDERMITTEL SIND VORERST AUSGESCHÖPFT!
WIR INFORMIEREN, SOBALD NEUE GELDER ZUR VERFÜGUNG STEHEN!
Es gibt bereits zahlreiche Beispiele für gelungene inklusive Sport- und Bewegungsangebote. Leider sind diese aber immer noch zu selten, als dass Menschen mit oder ohne Beeinträchtigung zuverlässig und wohnortnah eines dieser Angebote wahrnehmen könnten.
Dieses Förderprogramm soll es motivierten Vereinen und anderen gemeinnützigen Institutionen erleichtern, neue inklusive Angebote ins Leben zu rufen und somit für ein „Mehr“ an Inklusion in NRW zu sorgen. Zu diesem Zweck werden die Anschaffungskosten für Sportmaterialien, die benötigt werden, um inklusive Angebote zu eröffnen, mit mind. 1000€ bis max. 3000€ bezuschusst.
Das Förderprogramm des DJK Sportverband Köln e.V. wird durch Finanzmittel des Landes Nordrhein-Westfalen ermöglicht.
Es wird nach Eingangsdatum entschieden. Nach Ausschöpfung der maximalen Fördersumme werden keine weiteren Anträge bewilligt. Es besteht kein Anspruch auf Förderung.
Was und wer wird gefördert?
Die Anschaffung von Sportmaterialien, die für den Ausbau oder die Neugründung von inklusiven Sport- und Bewegungsangeboten benötigt werden kann gefördert werden. Es werden keine Anträge für Sportmaterialien zur Fortführung bereits bestehender Angebote bewilligt. Alle Vereine und andere gemeinnützige Institutionen mit Sitz in NRW sind antragsberechtigt (Nachweis ist dem Antrag beizulegen).
Wie kann ich einen Antrag stellen?
Ab dem 20.08.2024 haben gemeinnützige Institutionen mit Sitz in NRW die Möglichkeit einen Antrag zur Förderung von Sportmaterialien für inklusive Sport- und Bewegungsangebote einzureichen. Die Anträge werden nach Eingangsdatum bearbeitet und bewilligt. Vorher zugesendete Anträge werden nicht angenommen.
• Bitte reichen Sie die Anträge ausschließlich digital über die Mailadresse a.redmer@djkdvkoeln.de ein.
• Bitte nutzen Sie ausschließlich das offizielle Antragsformular und beachten die Informationen und Verfahrenswege für Antragssteller.
Gefördert durch das Land Nordrhein-Westfalen
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